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Führerschein­klassen

Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:

a) Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder b) Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter; 18, beim Begleitenden Fahren 17.
Beinhaltet Klasse: L, AM
Führerscheinklasse A
  • Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre nach mindestens zweijährigen Vorbesitz von Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Führerscheinklasse A2
  • Mittelschwere Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
  • die Leistung darf nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sein.

Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet Klasse: A1, AM

Führerscheinklasse A1
  • Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse: AM

Führerscheinklasse AM
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Mindestalter: 15 Jahre
Beinhaltet Klasse: keine

Führerscheinklasse BE

Kombinationen aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhängern

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Schlüsselzahl B196

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. 

  • Voraussetzung: Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
Schlüsselzahl B197

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:

  1. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  2. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter; 18, beim Begleitenden Fahren 17.
Beinhaltet Klasse: L, AM

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Führerscheinklasse Mofa

Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h                                                                                    

  • Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Bereits mit 15 Jahren darfst du die Mofa Ausbildung machen. 
  • Im Anschluss an deine erfolgreiche Ausbildung darfst du mit der Prüfbescheinigung Mofas mit höchstens 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren.

Mindestalter: 15 Jahre
Beinhaltet Klasse: keine

B96

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Theoretischer Mindestunterricht:

2,5 Stunden (a 60 Minuten)

Praktischer Mindestunterricht:

3,5 Stunden (a 60 Minuten)

Die Prüfung

Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!

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